Für ein Lehrlingsheim sei der Jugendliche zwischenzeitlich zu alt, was auch die Sozialarbeiterin C.___ in ihrem ergänzenden Votum bestätigt. Der amtliche Verteidiger erklärt in seiner Stellungnahme, die Sistierung würde es dem Jugendlichen ermöglichen zu zeigen, wie ernst es ihm sei. Dem Jugendlichen gehe es um die (konkrete) Lehre. Es sei sehr fraglich, was eine Gärtner- oder Schreinerlehre im N.___ bringen solle, wenn der Jugendliche ohnehin in eine völlig andere Branche wechseln wolle. Der Vorsitzende erklärt, die Verhandlung werde fortgeführt. Er erteilt dem Jugendanwalt das Wort für den Parteivortrag. Jugendanwalt B.__