Den vorgeschlagenen Zeitraum von 2 ½ Monaten erachte er als sehr kurz und der Jugendliche brauche nach seiner Einschätzung nicht nur eine therapeutische, sondern auch eine erzieherische Betreuung. Eine solche erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen sei nur in einer Institution gewährleistet, bei einem betreuten Wohnen hingegen nicht möglich, dort seien die Jugendlichen tagsüber am Arbeiten und die Betreuung erschöpfe sich darin, dass der Betreuer abends für die Jugendlichen koche. Für ein Lehrlingsheim sei der Jugendliche zwischenzeitlich zu alt, was auch die Sozialarbeiterin C.___ in ihrem ergänzenden Votum bestätigt.