Jugendanwalt B.___ führt im Wesentlichen aus, er habe sehr grosse Vorbehalte gegen eine solche Sistierung. Er habe den Eindruck, die Fronten seien verhärtet. Der Jugendliche habe sich bislang verweigert, statt die ihm gebotenen Chancen zu nutzen. Zwar sei eine Lehrstelle erfahrungsgemäss relativ schnell organisiert, doch er bezweifle stark, ob dies dann auch nachhaltig sei, d.h. ob die angetretene Lehre vom Jugendlichen auch durchgehalten und nicht einfach abgebrochen werde. Den vorgeschlagenen Zeitraum von 2 ½ Monaten erachte er als sehr kurz und der Jugendliche brauche nach seiner Einschätzung nicht nur eine therapeutische, sondern auch eine erzieherische Betreuung.