Das Gericht werde diese Frage während der Pause geheim beraten. Nach der Unterbrechung führt der Vorsitzende sinngemäss aus, dass das Berufungsgericht eine Verfahrenssistierung um 2 ½ Monate in Betracht ziehe. Ohne den Entscheid in der Sache zu präjudizieren, könne Folgendes festgehalten werden: Es sei zentral, dass dem Jugendlichen der berufliche Einstieg gelinge. Während einer Sistierung könnte versucht werden, für den Jugendlichen gemeinsam eine Anschlusslösung zu finden.