Es folgt nach vorgängiger Belehrung und ausdrücklichem Hinweis auf den Straftatbestand von Art. 307 StGB (Falsches Gutachten) die Befragung des Sachverständigen (vgl. Audio-Dokument und separates Einvernahmeprotokoll vom 18.2.2020, Dossier OG 113 sowie 122 - 128). Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Verhandlung nun für eine halbstündige Pause (9:40 Uhr - 10:10 Uhr) unterbrochen werde. Nach den beiden Befragungen stehe für ihn im Raum, allenfalls von dem soeben dargelegten Verfahrensablauf abzuweichen und das Verfahren zu sistieren. Das Gericht werde diese Frage während der Pause geheim beraten.