Severin Bellwald händigt je ein Exemplar seiner Honorarnote dem Jugendanwalt und dem Vorsitzenden aus. Er hat weder Vorbemerkungen noch Vorfragen. Der Jugendliche wird vom Vorsitzenden auf sein Recht, die Aussagen und Mitwirkung zu verweigern, hingewiesen und anschliessend befragt (vgl. hierzu Audio-Dokument im obergerichtlichen Dossier, AS 113, nachfolgend zitiert «Dossier OG», sowie separates Einvernahmeprotokoll vom 18.2.2020, Dossier OG 114 - 121). Es folgt nach vorgängiger Belehrung und ausdrücklichem Hinweis auf den Straftatbestand von Art.