Er verliest die in Rechtskraft erwachsenen Ziffern des erstinstanzlichen Urteils (vgl. nachfolgende Ziff. I.6.) und skizziert den vorgesehenen weiteren Verfahrensablauf wie folgt: 1. Vorbemerkungen und Vorfragen der Parteivertreter; 2. Befragung des Jugendlichen; 3. Befragung des Sachverständigen Dr. med. D.___; 4. weitere Beweisanträge und Abschluss des Beweisverfahrens; 4. Parteivorträge; 5. letztes Wort des Jugendlichen; 6. geheime Urteilsberatung; 7. Urteilseröffnung. Jugendanwalt B.___ wirft keine Vorfragen auf und hat keine Vorbemerkungen. Rechtsanwalt Severin Bellwald händigt je ein Exemplar seiner Honorarnote dem Jugendanwalt und dem Vorsitzenden aus.