Der Vorsitzende eröffnet die Verhandlung, stellt die Anwesenden fest und gibt die Besetzung des Berufungsgerichts bekannt. Er verweist auf das Urteil des Kantonalen Jugendgerichts vom 11. Juni 2018, nennt die vom Berufungskläger und der Anschlussberufungsklägerin angefochtenen Urteilsziffern und teilt mit, welche Abänderungen von den Parteien im Berufungsverfahren verlangt werden (vgl. hierzu nachfolgende Ziff. I.5.). Er verliest die in Rechtskraft erwachsenen Ziffern des erstinstanzlichen Urteils (vgl. nachfolgende Ziff.