Es erscheinen zur Hauptverhandlung vor Obergericht vom 18. Februar 2020: 1. Jugendanwalt B.___, für die Jugendanwaltschaft als Anschlussberufungsklägerin, in Begleitung von Frau C.___, Sozialarbeiterin der Jugendanwaltschaft; 2. A.___, beschuldigter Jugendlicher (nachfolgend Jugendlicher) und Berufungskläger; 3. Rechtsanwalt Severin Bellwald, amtlicher Verteidiger des Jugendlichen; 4. Dr. med. D.___, Sachverständiger. Der Vorsitzende eröffnet die Verhandlung, stellt die Anwesenden fest und gibt die Besetzung des Berufungsgerichts bekannt.