{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-02-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBEJ-2019-3_2020-02-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=143944&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=17&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ce44103c9981cac03c4bbcb712ac3cd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBEJ.2019.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, Urkundenfälschung, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:06:50", "Checksum": "8a47b461dd8d2eb0081c560ca4190a6b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3\nRegeste:\nBetrug, Urkundenfälschung, etc.\n\n\n3.14 Der ausserordentliche Verlaufsbericht des N.___ vom 6. Februar 2020 führt aus, seit dem Wiedereintritt nach der mehrmonatigen Flucht habe bisher kaum weitere Deliktsarbeit geleistet werden können. Die Auseinandersetzung mit seiner Delinquenz habe in schriftlicher Form ohne Zusammenarbeit mit den Behandelnden des Massnahmenzentrums N.___ stattgefunden. Der Jugendliche habe immer wieder geäussert, er sei für eine ambulante deliktsorientierte Therapie motiviert und wolle diese in Anspruch nehmen. Der Fokus der Therapie sollte seines Erachtens jedoch klar auf der Zukunft und nicht auf der Vergangenheit liegen, er sehe den Sinn einer Deliktsaufarbeitung nicht ein – zumal er seiner Einschätzung nach bereits sehr fortgeschritten und selbständig in der Deliktsarbeit sei. Der Jugendliche habe seit dem Wiedereintritt leicht offener und zugänglicher imponiert. Seine Erklärungsansätze zur Entstehung der Delinquenz sowie die Zusammenhänge, die er zwischen seiner Biographie und der Delinquenz sehe, seien stimmig und gut reflektiert. Es könne davon ausgegangen werden, dass in der Therapie Besprochenes haften bleibe und er sich insbesondere mit den bisherigen Berichten befasst habe. Inwiefern er die therapeutischen Inputs tatsächlich verinnerlicht habe, müsse im weiteren Verlauf überprüft werden.\nDer Jugendliche habe sich früh nach Eintritt nach einer psychotherapeutischen Begleitung erkundigt und diese dann auch besucht. Er sei sehr engagiert gewesen, habe seine Energie aber meist in seine Möglichkeiten, aus einer stationären Massnahme heraus zu kommen, investiert. Er bestreite die Notwendigkeit einer Therapie dabei nie, äussere sich aber dahingehend, dass diese auch im ambulanten Setting durchgeführt werden könne und es keines stationären Rahmens bedürfe. Er habe hinreichend Fähigkeiten, seinen Alltag zu strukturieren, und er habe auch während der Flucht eine Arbeit gefunden, die ihn befriedige und seine Bedürfnisse stillen könne. Auch seine narzisstischen Anteile seien wiederholt thematisiert worden. Gegenüber dem ersten Aufenthalt habe sich eine Verbesserung im Umgang mit Kränkungen gezeigt, zudem habe er im Verlauf sein hohes Bedürfnis nach Anerkennung, Lob und Wertschätzung eindämmen können. Der BSCL-Test habe eine gewisse psychische Belastung gezeigt, die als Anpassungsstörung wegen des Wiedereintrittes in den N.___ zu erklären sei. In der Gruppentherapie habe er im Modul «Konfliktkompetenzen» sehr gut mitgemacht. Weiterhin sei er gegen eine Einbindung der Familie in die Therapie, mit dem Argument, er sei ja delinquent geworden und nicht seine Familie.\nDie Risikoeinschätzung nach FOTRES habe ein deutliches Basisrisiko für erneute Straftaten (Eigentumsdelikte) und eine moderate bis deutliche Basis-Beeinflussbarkeit gezeigt. Das aktuelle Risiko werde als moderat bis deutlich eingeschätzt, ebenso die aktuelle Beeinflussbarkeit. Es sei deshalb empfehlenswert, die Therapie fortzuführen. Die Einschätzung des Rückfallrisikos nach dem LSI-R zeige ein moderates Risiko im Durchschnittsbereich für weitere Delinquenz (unabhängig davon, in welchem Deliktsbereich), was eine Behandlung rechtfertige.\nEine Entlassung zum jetzigen Zeitpunkt werde als nicht indiziert angesehen. Die Beeinflussbarkeit sei nach wie vor auf gutem Niveau. Das liege an den grundsätzlich vorhandenen Fähigkeiten des Jugendlichen. Problematisch daran sei, dass er viele seiner Ressourcen in die aus seiner Sicht mögliche Entlassung investiere. Würde er seine Fähigkeiten primär in die Deliktsarbeit resp. in die Massnahme an sich einbringen, wäre ein schnellerer Verlauf denkbar und erwartbar. Vollzugslockerungen seien absolut zu befürworten, dagegen spreche einzig die hohe Fluchtgefahr. Der Jugendliche setze sehr auf die anstehende Gerichtsverhandlung und habe angegeben, bei negativem Entscheid auf Flucht zu gehen.\nDer Jugendliche wolle sich insbesondere in den Bereichen Sozialpädagogik und Berufs(aus)bildung nicht auf die Massnahme einlassen. Er zeige strukturell zwar keinerlei Mühe und arbeite mit, dies aber mit dem primären Motiv, möglichst wenig Kritikpunkte zu liefern und «unter Beweis zu stellen, dass er es auch ohne Massnahme schaffe». Entsprechend wäre es wichtig, dem Jugendlichen weiterhin den Sinn und Zweck der Massnahme aufzuzeigen und ihm verständlich zu machen, dass (zeitliche) Struktur zwar eine wichtige Grundvoraussetzung für ein prosoziales und gesellschaftsfähiges Leben sei, aber längst nicht das einzige Kriterium. Ergänzend dazu solle sich der Jugendliche dahingehend öffnen, dass er ab Sommer in eine seinen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung einsteige und dies als Grundlage für mögliche Weiterbildungen nach der Massnahme ansehe. Im Bereich der deliktorientierten Therapie sollte er sich ein vertieftes Verständnis seines Deliktsmechanismus’ und deliktsnahen Verhaltens im Alltag aneignen."}