{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-02-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBEJ-2019-3_2020-02-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=143944&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=17&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ce44103c9981cac03c4bbcb712ac3cd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBEJ.2019.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, Urkundenfälschung, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:06:50", "Checksum": "8a47b461dd8d2eb0081c560ca4190a6b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3\nRegeste:\nBetrug, Urkundenfälschung, etc.\n\n\nAnschliessend wird zum Bereich Psychotherapie ausgeführt, im Zentrum der therapeutischen Arbeit sei neben der Schaffung von tragfähigen Arbeitsbeziehungen auch der Motivationsaufbau bezüglich des Absolvierens einer Massnahme gestanden. Hierbei habe sich der Jugendliche zu Beginn – trotz formaler Zuverlässigkeit – wenig therapiewillig gezeigt. So sei der Einstieg in die deliktsorientierte Therapie zunächst erschwert gewesen, weil er nicht bereit gewesen sei, die notwendige Offenheit zu zeigen. Er habe die Ansicht vertreten, eine deliktorientierte Therapie habe er bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Angaben zu den Delikten seien anfänglich nur oberflächlich und widersprüchlich gewesen (Bagatellisierungs- und Beschönigungstendenz). Dabei sei ihm wichtig erschienen, die aus seiner Sicht falschen Angaben des Gutachters richtigzustellen. Über die ausführliche Besprechung des Gutachtens, mit dem Ziel, besser zu verstehen, wie und auf welcher Grundlage seine Persönlichkeit und deliktische Entwicklung beurteilt worden seien, habe er sich dann doch eher auf das therapeutische Setting einlassen können. Die Deliktanamnese habe einerseits Aufschluss über seine Motive gebracht und habe die Tatumstände konkretisiert, andererseits habe diese aber auch gezeigt, dass es weiterhin Unklarheiten gebe. Auffällig sei insbesondere, dass es ihm schwergefallen sei, Gefühle innerhalb des deliktischen Geschehens zuzulassen und diese einzuordnen. Gemeinsam mit ihm habe eine erste Hypothese zum Risikoprofil erstellt werden können. Diese könne er mindestens in Teilen kognitiv nachvollziehen und mit dem Delikt sowie seiner Vorgeschichte in Beziehung setzen. Parallel dazu seien Alltagsschwierigkeiten im Zusammenhang mit seiner narzisstischen Ausprägung (Kränkungen, depressive Verstimmungen bei ausbleibender Anerkennung) sowie Mobbing durch andere Bewohner thematisiert worden. Er habe ebenfalls seine Hemmungen in Bezug auf das Ansprechen seiner Delikte innerhalb der Gruppengefässe in die Therapie eingebracht (schambehaftet), um Unterstützung im Abbau der Hemmungen sowie Inputs bezüglich der Vorstellung dieser Delikte innerhalb der Gruppe zu erhalten. Insgesamt seien die Voraussetzungen für eine Therapie- bzw. Massnahmenfähigkeit gut erfüllt. Die Massnahmen- bzw. Therapiebedürftigkeit sei ausgesprochen hoch. Die Therapiewilligkeit sei ebenfalls gut erfüllt, wobei die Massnahmenwilligkeit aktuell noch nicht durchgängig gegeben sei. Weil die Familie in der Deliktentstehung eine wichtige Rolle einnehme, sei vorgesehen, dass zu gegebener Zeit ein familientherapeutisches Setting aufgesetzt werde. Diesbezüglich zeige er sich aktuell noch skeptisch, weshalb es vorliegend noch weiterer Motivationsarbeit bedürfe. Er habe sich auch bezüglich der Kontaktaufnahme zu seiner Familie gehemmt gezeigt; dies, obwohl er den Eindruck erweckt habe, der Kontakt zur Familie sei ihm wichtig. Er habe dies mit Scham und dem Gefühl, die Familie damit zu belasten, begründet. Seit Mai 2018 nehme er an der Gruppentherapie \"R&R2\" (Reasoning & Rehabilitation 2) teil. Hierbei handle es sich um ein standardisiertes kognitiv-verhaltenstherapeutisches Gruppenprogramm zur Behandlung von Straftätern. Ziel sei es, die für prosoziale Kompetenzen und Problemlösung notwendigen Fertigkeiten und Wertvorstellungen zu vermitteln. Er sei durchgehend pünktlich und interessiert zur Gruppentherapie erschienen. Die Hausaufgaben habe er jeweils zuverlässig und gründlich erledigt. In der Gruppe sei er eher still, jedoch sei er inhaltlich dabei und könne auf Rückfragen adäquat antworten. Im weiteren Verlauf sei schliesslich geplant, dass er weitere Gruppentherapien besuche (z.B. Deliktarbeit I und II, Biographie etc.). Eine aktuelle Risikoeinschätzung werde erst im Rahmen der jährlichen Berichterstattung (ca. Februar 2019) durchgeführt.\nAbschliessend wird im Zwischenbericht festgehalten, dass – ausgehend vom bisherigen Behandlungsverlauf – folgende Schritte in den Behandlungsbereichen für die kommenden Monate geplant seien: Es stehe weiterhin die Motivationsarbeit unter Aufzeigung von Sinn und Zweck der Massnahme im Vordergrund, da sich der Jugendliche noch nicht gänzlich auf die Massnahme eingelassen habe. Ziel im Bereich der Sozialpädagogik sei der Übertritt von der Orientierungsstufe (Eintrittsstufe) in die Entwicklungsstufe. Im Bereich Berufsausbildung liege das Ziel darin, dass er sich in Bezug auf mögliche Ausbildungsplätze öffne und sich dem Auswahlprozedere stelle, damit er ab Sommer 2018 mit einer (seinen Fähigkeiten entsprechenden) Ausbildung beginnen könne. Schliesslich solle im Bereich der deliktorientierten Therapie ein vertieftes Verständnis seines Deliktmechanismus’ und seines deliktnahen Verhaltens im Alltag erarbeitet werden.\n3.7 P.___, Therapeutin des Jugendlichen im N.___, gab an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zusammengefasst an, der Jugendliche habe nach anfänglichen Schwierigkeiten einen guten Einstieg in die Therapie gefunden und setze sich mit sich und seinen Delikten auseinander. Er sei sehr zuverlässig in allen Bereichen. Er sehe aber den Sinn und Zweck der Therapie noch nicht ganz, er habe eine solche ja schon im M.___ absolviert. Besonders auf die Gruppentherapie könne er sich schlecht einlassen. Dies in erster Linie aus Angst, die dabei besprochenen Themen würden nach aussen transportiert. Es gebe Jugendliche, die sich auf die wichtige Gruppentherapie nie einlassen könnten, für diese müsse man Sonder-Settings aufbauen. Das MZ biete eine breite Palette an Berufsmöglichkeiten, auch Praktika. Die vom Jugendlichen gewünschte Ausbildung im Detailhandel sei wie eine kaufmännische Lehre aber nicht möglich."}