{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-02-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBEJ-2019-3_2020-02-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=143944&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=17&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ce44103c9981cac03c4bbcb712ac3cd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBEJ.2019.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, Urkundenfälschung, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:06:50", "Checksum": "8a47b461dd8d2eb0081c560ca4190a6b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3\nRegeste:\nBetrug, Urkundenfälschung, etc.\n\n\nZu den Bereichen Verhalten, Verbindlichkeiten im Alltag und Freizeit wird sodann festgehalten, dass dem Jugendlichen der Eintritt in die Institution bzw. in den Pavillon O.___ und das Einleben anfänglich grosse Mühe bereitet hätten. Er sei selbständig vom Massnahmenzentrum M.___ zum Massnahmenzentrum N.___ gereist und sei auch pünktlich eingetroffen. Bisher habe er keinen regen Kontakt zu den Bewohnern gepflegt. Vom sozialpädagogischen Team sei er eher als Aussenseiter wahrgenommen worden, der sich mit seinen «kriminellen Mitbewohnern» nicht habe anfreunden wollen. Der Jugendliche sehe sich bis anhin als fehlplatziert und betone dies denn auch wiederholt. Gleichwohl sei er in den jeweiligen Foren angepasst, scheue den Kontakt zu den anderen Bewohnern nicht und habe teilweise auch unaufgefordert regulierende Funktionen wahrgenommen. Bisher sei es ihm nicht gelungen, sich mit den begangenen Delikten auseinanderzusetzen. Er wolle nicht, dass alle Bewohner von seinen Delikten erfahren würden. Er habe stets angegeben, dass ihm hierfür das entsprechende Vertrauen fehle. Er zeige sich bisher, in seiner noch kurzen Aufenthaltsdauer, überdurchschnittlich verbindlich. Er lege keine Verhaltensweise an den Tag, welche vom sozialpädagogischen Team als störend wahrgenommen und thematisiert worden sei. Nach seinem Eintritt in den Stammpavillon habe er den Grossteil seiner Freizeit damit verbracht, mithilfe seines Anwalts Anträge und Beschwerden an die Behörde zu verfassen. Er habe regelmässig auch den Kontakt zum sozialpädagogischen Team gesucht, um sich kritisch zum N.___-Reglement sowie zu den Pavillon-Strukturen zu äussern. Seit der Eintrittsstandortbestimmung vom 10. April 2018 habe dies deutlich abgenommen. Anlässlich der bisherigen Gruppenausgänge habe er sich unauffällig gezeigt und habe keine Mühe gehabt, die entsprechenden Regeln und Strukturen einzuhalten sowie sozialkonform aufzutreten. Während den ersten Wochen habe er keinen telefonischen Kontakt zu seiner Familie gepflegt. Er habe dies damit begründet, dass er seine Familie, insbesondere seine Mutter, nicht noch mehr belasten wolle. Wenige Zeit später habe er aber regelmässigen telefonischen Kontakt zu seiner Familie gepflegt. Seine Mutter habe ihn bis anhin dreimal besucht."}