{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-02-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBEJ-2019-3_2020-02-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=143944&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=17&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ce44103c9981cac03c4bbcb712ac3cd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBEJ.2019.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, Urkundenfälschung, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:06:50", "Checksum": "8a47b461dd8d2eb0081c560ca4190a6b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3\nRegeste:\nBetrug, Urkundenfälschung, etc.\n\n\nAus sozialpädagogischer Sicht sei der Jugendliche als junger Mann mit einem grossen Veränderungspotential erlebt worden. Bei ihm bestünden nach wie vor Differenzen zwischen seinem Selbstbild und seinen Fähigkeiten. Er weise nicht nur intellektuelle Grenzen, sondern auch starke Einschränkungen in Bezug auf seine Sozialkompetenzen auf. Da es ihm vermutungsweise auch an Empathie fehle, sei seine soziale Orientierung häufig überlegt bzw. wirke geradezu kalkuliert. Dass es ihm trotz seiner reflexiven Distanzierungsfähigkeit nicht gelinge, die angesprochenen Differenzen anzugehen, werde als Folge eines weiterhin schwachen Selbstwerts, der kompensiert werden müsse, gedeutet. Was seine Freizeit anbelange, so habe sich der Jugendliche viel mit der Lehrstellensuche beschäftigt. Mit seinen früheren Kollegen habe er nach seinen Angaben nichts mehr zu tun. An Gruppenaktivitäten habe er selten teilgenommen. Seinen Verpflichtungen sei er selbständig, pünktlich und exakt nachgegangen. Im September 2017 sei er wegen einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Miteingewiesenen für drei Tage unter Arrest gestanden. Gesundheitlich gesehen sei der Jugendliche ein unauffälliger junger Mann. Er habe grosse Schlafschwierigkeiten aufgrund seines Aufenthalts im Massnahmenzentrum bekundet, aber die verschriebenen Schlafmedikamente habe er nicht eingenommen. Diese habe er mit der Begründung verweigert, dass er keine Medikamente, sondern den Abbruch der Massnahme brauche.\nWeiter wird in Bezug auf Ausbildung und Schule ausgeführt, der Jugendliche habe während sechs Wochen in der geschlossenen Abklärungswerkstatt in den Bereichen Holz und Metall sowie in der Lingerie gearbeitet. Die Rückmeldungen aus der Lingerie seien sehr positiv gewesen. Er sei stets bemüht, es allen Recht zu machen. In der Abklärungswerkstatt seien die Arbeitsleistung und das Arbeitstempo sehr gut gewesen und sowohl die Arbeitsqualität als auch die -quantität seien mit «sehr gut» bewertet worden. Er habe das Schnupperprogramm absolviert und habe dabei grosses Interesse beim Tableau-Bau in der Haustechnik gezeigt. Eine Entscheidung bezüglich einer Ausbildung in einem bestimmten Beruf habe er nicht getroffen. Er habe die Möglichkeit bekommen, externe Schnupperlehren zu organisieren; dies mit Fokus auf Logistik, Elektroinstallateur oder Schaltanlagenmonteur. Bis zum Abbruch der Massnahme habe jedoch kein externer Schnuppereinsatz realisiert werden können.\nWas die Deliktbearbeitung betreffe, sei die Arbeit an der narzisstischen Persönlichkeitsstörung im Vordergrund gestanden. Bereits beim Eintritt habe sich der Jugendliche ausdrücklich von einem übersteigerten Prestigebedürfnis distanziert. So sei er den Mitarbeitenden gegenüber eher bescheiden und gewinnend aufgetreten. Bei Enttäuschungen habe er jedoch unvermittelt sarkastisch-ironische Bemerkungen fallen gelassen und sei durchaus beleidigend gewesen. Auch verbal aggressives und drohendes Verhalten habe sich bei ihm beobachten lassen. Von sich aus tätlich sei er demgegenüber nie geworden. Die fehlende Fähigkeit, sein Verhalten differenziert zu modellieren, statt unvermittelt in Sarkasmus zu fallen, deute auf einen Bedarf an noch ausstehender persönlicher Entwicklung hin. Auch sein Selbstbild berge gewisse Risiken. Er fühle sich anderen gegenüber intellektuell überlegen. Zwischen diesem Selbstbild und den früheren Testergebnissen bestehe aber eine erhebliche Differenz. Bei Konfrontationen mit seinen (auch schulischen) Defiziten reagiere er ebenfalls enttäuscht und provozierend. Demgemäss sei es weiterhin wichtig, ihm eine realistische Selbstsicht zu vermitteln und seinen Selbstwert zu heben. Erwähnenswert sei überdies, dass er sowohl bei Konfrontationen als auch bei Sanktionen weder aggressiv noch aufbrausend reagiert habe. Der Jugendliche habe eher dazu geneigt, seine Probleme zu ignorieren oder zu verschleiern, statt sie aktiv anzugehen. Nur mit Geduld und Ausdauer habe er für Einsichten und Lösungen gewonnen werden können, was ihm aber eher im Nachhinein als zeitnah und situativ gelungen sei. Auch wenn es darum gegangen sei, Verantwortung zu übernehmen, so habe er gerne seine Beteiligung bzw. seinen Anteil zurückgewiesen und ein uneinsichtiges Verhalten an den Tag gelegt. Erst im Nachhinein sei es ihm gelungen, seinen Beitrag zu formulieren und Alternativen zu benennen. Dies deute auf ein Entwicklungspotential hin. Günstig für diese Prognose erweise sich sein überaus grosses Durchhaltevermögen und sein Ehrgeiz. Weitere Stärken seien seine Kommunikationsfähigkeit und seine guten Umgangsformen. Sein Wunsch, seine delinquente Vergangenheit hinter sich zu lassen, wirke ausserdem authentisch. Das Gleiche gelte in Bezug auf seine Bereitschaft zur Eigenreflexion.\nAls Empfehlung wird im Bericht abschliessend festgehalten, der Jugendliche habe das Potential und den Willen, sich weiterzuentwickeln. Er tue sich noch schwer, ein realistisches Selbstbild zu entwickeln. Seine Fähigkeiten zur sozialen Teilnahme und zur Empathie seien auch noch stark eingeschränkt. Ebenso benötige er Unterstützung bei der Berufswahl und -ausbildung. Er habe deutliche Fortschritte an den Tag gelegt, sodass die Fortsetzung der Massnahme und neue Herausforderungen zur Integration in einem neuen sozialen Umfeld sehr empfehlenswert seien.\nIm Sinne einer zusammenfassenden Verlaufsbeurteilung der Massnahme wird im Bericht ausgeführt, der Jugendliche erweise sich als massnahmenfähig, massnahmenbedürftig und bedingt massnahmenwillig. Sein Selbstbild, seine sozialen Kompetenzen, seine Empathiefähigkeit und sein Selbstwert zeigten einen deutlichen Entwicklungsbedarf. Das Rückfallrisiko könne noch nicht abschliessend beurteilt werden. Die Massnahme im Massnahmenzentrum M.___ werde beendet und zur Fortsetzung der Massnahme werde der Jugendliche in das Massnahmenzentrum N.___ eingewiesen."}