{"Signatur": "SO_OG_006", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-02-18", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_006_STBEJ-2019-3_2020-02-18.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=143944&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=17&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "2ce44103c9981cac03c4bbcb712ac3cd"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["STBEJ.2019.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Strafkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Strafkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Strafkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betrug, Urkundenfälschung, etc."}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "20.03.2026 00:06:50", "Checksum": "8a47b461dd8d2eb0081c560ca4190a6b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Strafkammer 18.02.2020 STBEJ.2019.3\nRegeste:\nBetrug, Urkundenfälschung, etc.\n\n3.\nDie vorliegenden Berichte und Gutachten sind im Urteil des Jugendgerichts vom 11. Juni 2018 und im Beschluss vom 4. Dezember 2019 in aller Breite dargelegt, sodass hier nur noch eine zusammenfassende Wiedergabe erfolgt und im Übrigen auf die genannten Gerichtsentscheide verwiesen wird.\n3.1 Details zum Vorleben des Jugendlichen können in erster Linie aus dem Gutachten vom 1. Februar 2017 entnommen werden:\nDer Jugendliche wurde am […] 1999 als ältester Sohn seiner Eltern in der Schweiz geboren. Seine Brüder, geboren […] und […], wohnen beide noch zu Hause bei den Eltern. Die Eltern des Jugendlichen stammen aus einer Gegend in […]. Seine Mutter ist in […] geboren und absolvierte eine Ausbildung als Näherin. Sie reiste im Jahr 1998 ihrem Mann in die Schweiz nach. Der Vater des Jugendlichen wuchs in […] auf und wanderte im Jahr […] in die Schweiz ein. Er arbeitete 20 Jahre lang als Lagerist, bevor er im Juni 2017 arbeitslos wurde. Die frühkindliche Entwicklung des Jugendlichen gestaltete sich unauffällig. Der Jugendliche lernte zunächst die […] Sprache, bevor er im Kindergarten dann auch die deutsche Sprache erlernte. Bis heute kann er sehr gut […] sprechen und teilweise auch schreiben. Zunächst wohnte der Jugendliche mit seiner Familie in [Ort 1], wo er die Spielgruppe und später dann auch den Kindergarten sowie die ersten drei Primarschulklassen besuchte. In der ersten Klasse hatte er aufgrund sprachlicher Schwierigkeiten Mühe in der Schule, sodass der Schulstoff auf zwei Jahre verteilt werden musste (Einführungsklasse). In der zweiten und dritten Klasse lagen seine Noten im Bereich von 4 bis 5. Bereits damals wurde er durch eine Logopädie-Behandlung unterstützt: Er hatte Artikulations-Schwierigkeiten, aber auch sonst Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache. Ansonsten machte er im Unterricht gut mit. Er fand rasch Freunde und war gut integriert. Auch disziplinarisch gab es keinerlei Schwierigkeiten. Aufgrund des familiären Umzugs im Jahr 2010 besuchte er die vierte bis sechste Primarschulklasse in [Ort 2], wo er sich nicht mehr so wohl fühlte wie zuvor in [Ort 1]. Aber auch in der Schule in [Ort 2] gab es keine disziplinarischen Schwierigkeiten. Er erhielt dort weiterhin eine Logopädie-Behandlung. In der vierten Klasse lag sein Notendurchschnitt bei 4.75. In der fünften und sechsten Klasse sanken seine schulischen Leistungen. Damals war sein Vater vier Monate wegen unklarer Fieberzustände im Spital, was den Jugendlichen psychisch belastete. In der fünften und sechsten Klasse erhielt er sodann eine heilpädagogische Spezialförderung. Um den Druck auf ihn zu reduzieren, wurde zudem eine Lernzielbefreiung für ihn installiert. Er erhielt keine Noten mehr, sondern lediglich den Vermerk, ob er das Ziel erreicht habe oder nicht. In allen Fächern, aber vor allem für die Fächer Deutsch und Französisch, erhielt er Nachhilfe-Unterricht und Hausaufgabenhilfe. Mit dem Übertritt in die siebte Klasse kam er in die Kleinklasse, wo ihm der Schulstoff sehr leicht fiel und er einen Notendurchschnitt von 5.8 erzielte. In der Kleinklasse war er somit unterfordert, weshalb ihn die Eltern im Herbst 2013 in eine Privatschule in [Ort 1] schickten. Damit besuchte er die siebte bis neunte Klasse in der Privatschule J.___. Dort erzielte er zunächst gute Noten, meist solche zwischen 4 und 5, wobei seine Leistungen zunehmend schlechter wurden. In seinen ersten anderthalb Jahren dort war er zunächst ein verlässlicher, hilfsbereiter, fröhlicher und von allen geschätzter Lernender, nie aber ein guter Schüler. Anschliessend wurden seine schulischen Leistungen zusehends schlechter und er war kein zuverlässiger Schüler mehr. Auch seine Aussagen und Absenzen wirkten nicht mehr glaubwürdig und hinterliessen Zweifel bei der Lehrerschaft. Aus diesem Grund schrieb die Schulleitung am 15. Juli 2016 eine Gefährdungsmeldung. Nachdem sich der Jugendliche aber von sich aus bei der KESB gemeldet hatte, wurde die Meldung schliesslich nicht mehr abgeschickt.\nIm letzten Schulsemester gelang es dem Jugendlichen nicht, eine Lehrstelle zu finden, obwohl dies im Rahmen seines am Ende angestrebten Ziels (Detailhandelsfachmann EBA) grundsätzlich möglich gewesen wäre. Weil er die Schule häufig geschwänzt hatte und die Eltern das Schulgeld seit September 2015 nicht mehr bezahlt hatten (bzw. weil gemäss dem Vater der Jugendliche das dafür erhaltene Geld für persönliche Zwecke missbrauchte), erhielt er weder das letzte Zeugnis noch ein Schulabschlusszeugnis der Schule J.___. Mit Ausnahme des letzten Halbjahres hatte der Jugendliche keinerlei disziplinarische Schwierigkeiten. Seine Motivation sank nach seinen Angaben damals, weil sein Vater grossen Leistungsdruck auf ihn ausgeübt habe. Er hatte Schlafstörungen. Ab März 2016 entfernte er sich immer mehr von zu Hause wegen den finanziellen Problemen aufgrund seiner Veruntreuungen von Geldern seiner Eltern. Er übernachtete viel bei Kollegen oder in Hotels. So kam es auch vor, dass er die Schule für zwei bis drei Tage schwänzte. Ab Sommer 2016 war er unbekannten Aufenthalts und lebte nach seinen Angaben vom übrig gebliebenen Geld seiner Eltern auf grossen Fuss. Ansonsten legte er während seiner gesamten Schullaufbahn nach seinen eigenen Angaben und den Aussagen der Mutter nie oppositionelle oder aggressive Verhaltensauffälligkeiten an den Tag. Er habe auch nie Symptome aus dem ADHS-Spektrum gezeigt."}