Dasselbe gilt für das Strafverfahren, in welchem der Beschuldigte zu seinen Verfehlungen stand. - Der Beschuldigte besuchte zwischen November 2005 bis Sommer 2007 regelmässig Seelsorge- und Mentoring-Gespräche bei X. Dessen Kurzbericht kann entnommen werden, dass bei diesen Gesprächen Bereiche wie «Schuld und Vergebung», «Verantwortung» oder «Umgang mit Sensibilität» thematisiert wurden und der Beschuldigte sein Fehlverhalten bitterlich bedauert und Mühe gehabt habe, sich selber zu vergeben. Dr. med. Y., Facharzt Psychiatrie, bestätigte zudem eine einmalige Konsultation des Beschuldigten.