Der Täter muss Wiedergutmachung leisten, was in den meisten Fällen eine Schadensdeckung bzw. Schadenersatzzahlung bedeutet. Personen, die finanziell nicht in der Lage sind, Schadenersatz zu leisten, sollen jedoch von der Strafbefreiung nicht ausgeschlossen sein. Es soll auch möglich sein, den Ausgleich des bewirkten Unrechts durch zumutbare Anstrengungen zu erbringen.