Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft; die ihm vorgehaltenen Delikte liegen weit zurück und er hat sich seit mehr als sieben Jahren keinerlei Verfehlungen mehr zuschulden lassen kommen. Der Beschuldigte verfügt über eine abgeschlossene Berufsausbildung. Der Beschuldigte ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Aus seinen aktuellen persönlichen und finanziellen Verhältnisse ergibt sich kein Hinweis, welcher auf eine ungünstige Prognose schliessen liesse. Die Voraussetzungen für die Gewährung des bedingten Strafvollzugs sind damit erfüllt. b) Der Täter muss Wiedergutmachung leisten, was in den meisten Fällen eine Schadensdeckung bzw. Schadenersatzzahlung bedeutet.