Vom Wert des gesamten Kontoguthabens, den der Täter bei der Wegnahme meist gar nicht kennt, oder vom Betrag der späteren Abhebungen? Was passiert mit dem Täter, der die Karte entwendet, ohne sich über einen allfälligen Einsatz schon entschieden zu haben? Ist der Täter, der später nur Fr. 200.00 von einem Kontoguthaben von Fr. 2'000.00 abhebt, wegen einfachem oder geringfügigem Diebstahl zu verurteilen? (...) Gleiches gilt für die Vorinstanz, welche ausführt, dass bei der Wegnahme der Bankkarte der wirtschaftliche Wert, also das gesamte Kontoguthaben von Fr. 23'847.20, welches die Karte verberge, massgebend sei.