Nachgewiesen sind die folgenden unrechtmässigen Bezüge des Beschuldigten, alle erfolgt bei der Raiffeisenbank Solothurn: Fr. 200.00 am 29. Juni 2007, Fr. 300.00 am 6. Juli 2007, Fr. 400.00 am 12. Oktober 2007, Fr. 300.00 am 15. Oktober 2007 und Fr. 4'000.00 am 17. Oktober 2007. Zu Beginn der unrechtmässigen Bezüge lag der Saldo des Bankkontos bei Fr. 23'847.20, nach der letzten Abhebung bei Fr. 16'029.30; inklusive zwischenzeitlich erfolgter Gutschriften. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten rechtskräftig wegen mehrfacher Urkundenfälschung. Der Beschuldigte appellierte gegen die erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen mehrfachem Diebstahl und versuchtem Betrug.