Dabei wies er sich mit der Identitätskarte von Z. aus und unterzeichnete auch den Empfangsschein mit dessen Namen. Eine Woche später hob der Beschuldigte Fr. 300.00 am selben Ort ab. Kurz nach der zweiten Bargeldabhebung legte der Beschuldigte die beiden Karten zurück ins Portemonnaie von Z. Einige Zeit später entwendete er die beiden Karten erneut aus dem Portemonnaie von Z. und hob damit mehrfach in Solothurn Bargeld ab. Nachgewiesen sind die folgenden unrechtmässigen Bezüge des Beschuldigten, alle erfolgt bei der Raiffeisenbank Solothurn: