Während etwas mehr als 7 ½ Monaten verfügte M. über den Mietgegenstand, bezahlte dem B. jedoch keinen Mietzins und blieb auch das vereinbarte Depot in der Höhe von Fr. 12'000.-- schuldig. B. unternahm vorerst nichts, bis er am 4. Februar 2005 die Schlösser des Restaurants auswechseln liess, sodass M. und seinen Angestellten der Zutritt nicht mehr möglich war. Die Amtsgerichtsstatthalterin verurteilte B. wegen Nötigung zu einer Busse. Die Strafkammer bestätigt den Schuldspruch. Aus den Erwägungen: