Die Tatsache, dass das Internet den Zugang zu solchen Bildern leicht macht und die Bilder auch kostenlos zur Verfügung stellt, kann daher nicht entlastend wirken. Denn das durch das Herunterladen einschlägiger Bilder bekundete Interesse ist auch dann marktrelevant, wenn der Konsument – wie im vorliegenden Fall – dafür nichts bezahlt. Es dient nämlich den Anbietern als Gradmesser für die Nachfrage, die bekanntlich das Angebot bestimmt. Zwar ist die schwerste Form der Kinderpornographie ihre ursprüngliche Herstellung; ihr bleibt der obere Strafrahmen vorbehalten. Die Abnehmer solcher Darstellungen bilden aber zusammen mit diesen Produzenten eine kriminelle Symbiose von Angebot und Nachfrage.