StGB können solche Handlungen grundsätzlich nicht mehr mit einer Busse abgegolten werden. Dabei ist zu bedenken, dass jede pornographische Abbildung eines Kindes auf einem real vorgenommenen sexuellen Gewaltakt beruht. Die Konsumenten derartiger Bilder sind für diesen schändlichen Missbrauch mitverantwortlich. Sie sind die Ursache dafür, dass es einen entsprechenden Markt überhaupt gibt und dass er laufend zunimmt. Die Tatsache, dass das Internet den Zugang zu solchen Bildern leicht macht und die Bilder auch kostenlos zur Verfügung stellt, kann daher nicht entlastend wirken.