Hingegen besitzt er zusammen mit seiner Ehefrau ein Wertschriftenportefeuille von rund 1 Million Franken. Zudem gehören ihm und seiner Ehefrau zwei Wohnungen, die vermietet werden. Vorliegend ist deshalb das Vermögen als Korrektiv bei der Bemessung der Höhe des Tagessatzes zu berücksichtigen. In Bezug auf die Wertschriften beträgt der Anteil des Beschuldigten Fr. 500'000.--. Für die beiden vermieten Eigentumswohnungen ist nach Abzug der Hypothekarschulden von einem Nettowert von Fr. 200'000.-- auszugehen, womit ein hälftiger Anteil von Fr. 100'000.-- zum Vermögen des Beschuldigten hinzuzurechnen ist.