Sachverhalt: Der Beschuldigte C. bezog während Jahren Strom aus seiner Auto-Einstellbox in der Tiefgarage der Überbauung, um sein Haus mit einem Elektroofen zu heizen, obwohl er wusste, dass dieser Verbrauch zu Lasten der Eigentümergemeinschaft geht. Die Strafkammer verurteilt den Beschuldigten wegen unrechtmässiger Entziehung von Energie zu einer bedingten Geldstrafe von 21 Tagessätzen zu je Fr. 200.--. Aufgrund des tiefen monatlichen Nettoeinkommens des Beschuldigten wurde bei der Festsetzung der Höhe des Tagessatzes auch sein grosses Vermögen berücksichtigt. Aus den Erwägungen: