239 StGB – „Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen“ – zeigt, bezweckt die Norm den Schutz des öffentlichen Interesses an der Benutzbarkeit von Verkehrsmitteln. Im Mittelpunkt steht nicht der Umstand, dass die öffentliche Hand die Anstalt betreibt. Beim Transportunternehmen, das in den Unfall mit dem Beschuldigten verwickelt war, handelt es sich um einen der Allgemeinheit dienenden Privatbetrieb. Die Aare Seeland mobil AG befördert jährlich weit über fünf Millionen Passagiere, an einem durchschnittlichen Werktag sind das 15'000 Personen. Sie bewältigt demnach einen wesentlichen Teil des öffentlichen Verkehrs in der Region. Der Gerichtspräsident hat die Anwendbarkeit von Art.