43 StGB möglich. Im vorliegenden Fall sind keine Gründe ersichtlich, welche die Ausfällung einer Busse neben der bedingten Geldstrafe als notwendig erscheinen lassen, weshalb davon abzusehen ist. Obergericht Strafkammer; Urteil vom 7. März 2007 (STAPP.2005.112)