In den "Zusatzempfehlungen vom 3. November 2006" wird unter Ziffer 4 empfohlen, dass bei allen Delikten gemäss StGB und Nebengesetzen neben einer bedingten Geldstrafe auch eine Busse ausgesprochen werden sollte. Annette Dolge (Die Geldstrafe, Tagung in Bern vom 6. November 2006 "Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches", S. 21) vertritt die Meinung, um den beabsichtigten Eindruck der Sanktion auf den Täter auch bei leichter und mittlerer Delinquenz zu bewirken, seien die neuen Möglichkeiten des teilbedingten Vollzugs und der Kombination einer bedingten Geldstrafe mit einer unbedingten Geldstrafe bei Vergehenstatbeständen (einer Kombination von bedingter Geldstrafe mit Busse)