Sachverhalt: Der Beschuldigte W. lud vom Internet 262 Bilder und 7 Videos mit kinderpornographischem Inhalt herunter. Er weist ein ungetrübtes Vorleben und einen guten Leumund aus. Er lebt in geordneten und stabilen persönlichen Verhältnissen. Die Strafkammer des Obergerichts verurteilt W. wegen mehrfacher Pornographie zu einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je Fr. 70.-- und verzichtet auf das Aussprechen einer zusätzlichen Busse. Aus den Erwägungen: