Das Hinunterfallen von Zigarettenglut konnte mit einer keineswegs vernachlässigbaren Wahrscheinlichkeit einen Glimmbrand mit nachfolgendem offenem Feuer auslösen, wie es auch tatsächlich passiert ist. In dieser Situation wären, wollte man auf das Rauchen nicht gänzlich verzichten, bewusste und umfassende Vorsichtsmassnahmen am Platz gewesen, um die Möglichkeit einer Brandverursachung durch herunterfallende Glut zu beseitigen. Wenn X. nun aber gedankenlos an diesem Ort Zigaretten geraucht hat und von ihm unbemerkt Glut hinunterfallen konnte, hat er die nach den Umständen erforderliche Vorsicht nicht beachtet.