Je näher die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung und je höher die zu befürchtende Schädigung, desto grösser muss die Sorgfalt sein. Es ist festzuhalten, dass jeder Umgang mit Feuer, somit auch das Rauchen einer Zigarette, eine gewisse Gefahr für die Umgebung schafft. Jeder verantwortungsbewusste Raucher wird, eingedenk dieses Risikos und des bei Bränden bestehenden hohen Schadenspotenzials, drauf achten, dass keine Glut unbemerkt zu Boden fällt sowie dass er die Zigarette ganz ausdrückt und sicher deponiert. Diese allgemeine Vorsichtspflicht im Umgang mit Feuer bringt auch § 60 Abs. 1 des Gebäudeversicherungsgesetzes (BGS 618.111) zum Ausdruck.