Wer eine derartige Haltung offenbart, macht sich noch nicht strafbar. Zu Gunsten des Beschuldigten ist darüber hinaus anzunehmen, dass er - der nicht zur rechtsextremen und antisemitischen Szene gehört - sich im alkoholisierten Zustand dazu hinreissen liess, die von den Fernsehbildern schockierten Gäste mit gemeinen und verächtlichen Aussagen über Juden, Israelis und Amerikaner zu provozieren, wie er vor Obergericht selber äusserte. Diese Aussagen kumulierten zum Schluss in "Sieg Heil"-Rufen. Damit stellte er zwar - bewusst oder unbewusst - einen Zusammenhang zur nationalsozialistischen Judenverfolgung her, doch kann nicht mehr hineininterpretiert werden, als was die Zeugen gehört haben.