Zusammenfassend ist zu sagen: So menschenverachtend die Äusserungen und Ausrufe des Beschuldigten angesichts des Todes von mehreren Tausend Personen sein mochten, sie sind höchstens als ein perverses Bekenntnis anzusehen, mit einem politischen Verbrechen katastrophalen Ausmasses einverstanden zu sein. Wer eine derartige Haltung offenbart, macht sich noch nicht strafbar.