Keine der genannten Gruppen wird als minderwertig bezeichnet (Niggli, a.a.O., N 807), keiner Person wird die Gleichberechtigung als menschliches Wesen abgesprochen (Schleiminger, a.a.O., N 49 zu Art. 261bis StGB). Im Übrigen ist zu bemerken, dass Hinweise auf ein Volk ("die Amerikaner", "die Juden", "die Israelis") im allgemeinen politischen Sprachgebrauch die Regierungen der betreffenden Völker oder Nationen meinen, die selbstredend von Art. 261bis StGB nicht erfasst werden.