Die Worte, das Attentat sei darauf zurückzuführen, dass die Amerikaner den Juden und Israelis zu viel geholfen hätten, können dahingehend interpretiert werden, es sei richtig, dass auf diese Art bestraft werde, wer den Juden helfe. Dies kann ohne weiteres den übereinstimmenden und deshalb glaubwürdigen Aussagen der bisherigen und der heute erschienenen Zeugen entnommen werden. Weder dieser Satz noch die Behauptung, die Israelis hätten das Ganze angezettelt, enthalten jedoch ein Werturteil im Sinne der Rechtsprechung zu Art. 261bis StGB: Keine der genannten Gruppen wird als minderwertig bezeichnet (Niggli, a.a.