SOG 2004 Nr. 18 Art. 261bis StGB. Rassendiskriminierung. Rufe wie "Sieg Heil!" fallen nicht unter den Tatbestand, solange sie nicht propagandistisch verwendet sowie bewusst und gewollt mit dem Nationalsozialismus oder ähnlichen verbrecherischen Ideologien gedanklich verknüpft werden. Sachverhalt: Am 11. September 2001 zog der Beschuldigte zusammen mit einem Bekannten biertrinkend durch Restaurants. Dabei hielten sie lautstarke, geschmacklose Reden zu den im Fernsehen gezeigten Bildern über die Terroranschläge in New York.