Im Folgenden blieb er aber nicht beim Namen X., sondern behauptete weiterhin, D. zu heissen. Bei der polizeilichen Einvernahme vom 24. Mai 2002 gab er auf die Frage, weshalb er bei der Polizeikontrolle den Namen X. angegeben habe, zu Protokoll, er habe Angst gehabt, nach der Elfenbeinküste zurückgeschafft zu werden. Deshalb habe er eine falsche Identität angegeben. Er liess somit die Polizei im Glauben, X. sei sein falscher Name, der richtige sei D. In der Folge wurde er auch noch wegen Urkundenfälschung am 25.2.2002 durch Vaterschaftsanerkennung mit vermeintlich falschem Namen angeklagt.