SOG 2003 Nr. 7 Art. 90 Ziff. 1 SVG. Missachtung eines Rotlichtsignals. Subjektive Gründe, die den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit entfallen lassen. Sachverhalt Das Auto von R. wurde von einer automatischen Verkehrsüberwachungskamera erfasst, als die Lenkerin bei einem Wendemanöver ein Lichtsignal auf einer Kreuzung missachtete. Der zuständige Gerichtspräsident verurteilte R. in Anwendung von Art. 90 Ziffer 1 SVG wegen einer einfachen Verkehrsregelverletzung insbesondere zu einer Busse von Fr. 250.--. Gegen dieses Urteil erklärte der Staatsanwalt die Appellation.