Der Audi konnte nur solange davonziehen, wie der VW Golf dazwischen war; nach Wöschnau «klebte» der Fiat Punto richtiggehend am Heck des Audi. Es ging regelrecht um ein Kräftemessen. In diesem Sinne liegt, wie in der Anklage vorgeworfen, im Verhalten der Beschuldigten B. und C. eine motivierende Beeinflussung des Beschuldigten A. 4. Fahrlässig begeht der Täter ein Verbrechen oder Vergehen, wenn die Tat darauf zurückzuführen ist, dass er die Folgen seines Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf keine Rücksicht genommen hat (Art. 12 Abs. 3 StGB).