Das heisst, A. war ab diesem Zeitpunkt bis zur Kollision nur noch rund 12 Sekunden unterwegs. Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, in welcher zeitlichen und örtlichen Nähe zur Kollision die gemeinsame Raserfahrt stattgefunden hatte. Die beiden Beschuldigten B. und C. zogen sich erst unmittelbar vor der Kollision aus dieser gemeinsamen «Horrorfahrt» zurück. Diese Fahrt war von den Lenkern der beiden Fahrzeuge, die unmittelbar vor der Dorfeinfahrt Schönenwerd überholt worden waren, als Rennen wahrgenommen worden (E.: «Die drei haben sich klar ein Rennen geliefert»; D.: Er habe auf ein Autorennen geschlossen, weil die drei Fahrzeuge mit kurzen Abständen und überhöhtem Tempo gefahren seien).