Angesichts des Umstands, dass noch 400 m vor dem Kollisionspunkt und damit nur noch rund 270 m vor dem Innerortsbereich ein zweites Überholmanöver gestartet wurde, das dann von allen drei Beschuldigten «durchgezogen» wurde, zeigt, dass die Beschuldigten B. und C. erst im allerletzten Moment abbremsten und ihren vorausfahrenden Kollegen A. alleine weiterrasen liessen. Sie waren so kurz vor der Kollision mit rund 120 km/h unterwegs und legten pro Sekunde 33 Meter zurück. Das heisst, A. war ab diesem Zeitpunkt bis zur Kollision nur noch rund 12 Sekunden unterwegs.