Dies ist nachfolgend zu beleuchten. Es wird zu prüfen sein, ob sich die Beschuldigten B. und C. allenfalls entsprechend der Eventualanklage der fahrlässigen Tötung – eventuell auch der Gefährdung des Lebens – schuldig gemacht haben. II. Vorhalt der fahrlässigen Tötung der Beschuldigten B. und C. 1. Aufgrund des vorgängigen Ergebnisses (Schuldspruch A. und Freispruch B. und C.), ist hier noch die Frage zu prüfen, ob der Vorhalt der fahrlässigen Tötung in Bezug auf die Beschuldigten B. und C. erfüllt sein könnte.