Hier liegt denn auch der wesentliche Unterschied zum vorne zitierten «Corrado-Fall», bei dem der zweite, nicht am Unfall direkt beteiligte Autofahrer, zusammen mit dem Haupttäter mit gleichbleibender, massiv übersetzter Geschwindigkeit in den Innerortsbereich hineingerast und nicht bereit war, das Tempo zu reduzieren. Der Entschluss von A., derart krass in den Abzweigungsbereich der Hauptstrasse einzufahren, wurde von seinen Mitbeschuldigten nicht mitgetragen. Sie sind ihm ab dem Innerortsbereich auch nicht so nahe aufgefahren, dass es A. verunmöglicht worden wäre, seinerseits noch vor der Verzweigung ein Bremsmanöver einzuleiten. e)