Das Beweisergebnis, wonach die Beschuldigten B. und C. (letzterer sogar vollständig bis auf 50 km/h) ihrerseits im Innerortsbereich die Geschwindigkeit reduziert haben, lässt den Schluss nicht zu, sie hätten sich den Vorsatz von A. zu Eigen gemacht. Hier liegt denn auch der wesentliche Unterschied zum vorne zitierten «Corrado-Fall», bei dem der zweite, nicht am Unfall direkt beteiligte Autofahrer, zusammen mit dem Haupttäter mit gleichbleibender, massiv übersetzter Geschwindigkeit in den Innerortsbereich hineingerast und nicht bereit war, das Tempo zu reduzieren.