Es gibt keine Anhaltspunkte oder gar Beweismittel dafür, dass die beiden Mitbeschuldigten B. und C. auf A. direkt eingewirkt hätten, nahezu ungebremst im Innerortsbereich von Schönenwerd weiterzufahren; ihm in diesem Bereich so nahe aufgefahren wären, dass es diesem nicht möglich gewesen wäre, selber zu bremsen. Es liegt bei dieser Fahrt als Ganzes betrachtet durchaus ein Zusammenwirken aller drei Beteiligten und auch eine Beeinflussung des zuvorderst fahrenden A. vor, wenn ihm die Kollegen in knappen Abständen und mit hoher Geschwindigkeit folgten.