Der abbiegende Autolenker hatte keine Chance, seinerseits den Unfall durch eine zweckmässige Reaktion zu vermeiden, da er nicht damit rechnen konnte, ein allenfalls erkanntes (aufgrund der herrschenden Sichtverhältnisse waren die Scheinwerfer der herannahenden Fahrzeuge in der Tat erkennbar), von Aarau herkommendes Auto würde innerorts und im verkehrsberuhigten Abbiegebereich mit rund 120 km/h auf ihn zurasen.