Die konkreten Umstände, die horrende Geschwindigkeit und der gefährliche Einmündungsbereich mit dem auftauchenden VW Golf, erlaubten es dem Beschuldigten nicht mehr, darauf zu vertrauen, er könnte den als möglich erkannten Erfolg mit fahrerischem Können ausgleichen. Als Neulenker in dieser Art und Weise in seinen Wohnort hineinzufahren spricht für die Inkaufnahme der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung.