er habe keine Veranlassung gehabt, anzunehmen, der Golf werde vor ihm abbiegen. Gemäss verkehrstechnischem Gutachten wäre der Unfall vermieden worden, hätte der Beschuldigte wenigstens in diesem Moment eine Bremsung eingeleitet: «Geht man davon aus, dass A. sein Fahrzeug aus der vorgängig errechneten Ausgangsgeschwindigkeit von 116 bis 129 km/h an der Ortseinfahrt Schönenwerd (signalisierte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) mit einer Betriebsbremsung von 2,5 bis 3,5 m/s2 verzögert hätte, wäre die Kollision zeitlich vermeidbar gewesen.»