ausweichen konnte. b) Der Beschuldigte hatte erst rund sechs Monate vor diesem Unfall den Führerausweis erlangt, hatte also nur eine minimale Fahrpraxis (wie im Urteil des Bundesgerichts 6B_168/2010). c) Der Beschuldigte hatte eine kleine Gruppe junger Autofahrer auf dieser Fahrt von Aarau nach Schönenwerd mit seinem leistungsstarken Audi angeführt und war schon im Aarauer Schachen und auf der ganzen Strecke bis nach Schönenwerd durch seine sehr schnelle Fahrweise aufgefallen.