Er wusste um die besondere Gefährlichkeit dieser Ortseinfahrt, indem unmittelbar nach der Ortstafel mit der 50 km/h Beschränkung (der Kollisionspunkt war rund 130 m nach dieser Signalisation) von rechts die Stiftshaldenstrasse in die Hauptstrasse mündet und aus der Gegenrichtung ein Linksabbieger von der Hauptstrasse in die Stiftshaldenstrasse gebaut worden war. Der Strassenverlauf wurde in diesem Einmündungsbereich mit verkehrsberuhigenden Massnahmen, mit Verkehrsinseln, Leuchtpfosten und einem leichten Kurvenverlauf der Hauptstrasse, gesichert, was zur Folge hatte, dass der Beschuldigte in dieser kanalförmigen Verengung der Fahrspur einem allfälligen Hindernis auf der Strasse unmöglich